Das Malteser Hospiz St. Raphael braucht Unterstützung
Hospize sind gesetzlich verpflichtet, zehn Prozent des Tagessatzes durch Eigenmittel (Spenden, Mitgliedsbeiträge etc.) zu finanzieren. Bei einer durchschnittlichen Belegung von 85 Prozent sind das rund 80.000 € pro Jahr für das stationäre Hospiz.
Seit 2002 existiert eine gesetzliche Regelung über eine Bezuschussung zu den Personalkosten des Ambulanten Hospizdienstes. Darüber hinaus ist der Ambulante Hospizdienst zu großen Teilen auf Spenden und Mitgliedsbeiträge des Hospiz-Freundeskreises St. Raphael e.V. angewiesen.